Arben Coli

Bayern zentralisiert Anerkennungsverfahren in der Pflege ab 01.07.2023

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Das Bayerische Landesamt für Pflege ist ab sofort zuständig für alle Anerkennungsverfahren von Pflege- und Betreuungskräften.

Bisher musste man in Bayern für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Pflegebereich (z.B. als Krankenpfleger/in) die Anträge in einer der sieben Bezirksregierungen stellen.

Siehe:

  • Regierung von Oberbayern in München
  • Regierung von Niederbayern in Landshut
  • Regierung von Schwaben in Augsburg
  • Regierung von Operpfalz in Regensburg
  • Regierung von Oberfranken in Bayreuth
  • Regierung von Mittelfranken in Ansbach
  • Regierung von Unterfranken in Würzburg

Seit dem 1. Juli 2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Staatsminister Klaus Holetschek das Anerkennungsverfahren zentralisiert. So werden nun alle Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit zentral gebündelt mit dem Ziel mehr qualifizierte Pflegefachkräfte zu erhalten. Die Anträge können online oder auch per Post gestellt werden. Auch sollen die Verfahren für Krankenschwestern und Krankenpfleger nun deutlich kürzer und einfacher sein. Darüber hinaus sind auch die Kosten und die Anzahl der zu übersetzenden Unterlagen reduziert worden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.lfp.bayern.de/anerkennung/

Das Verfahren für die Anerkennung kann 600 EUR und mehr kosten. Weitere Kosten entstehen für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Qualifizierungen.
Bestimmte Personengruppen können aus diesem Grund eine Förderung erhalten, wenn sie als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, oder das Einkommen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet.

Informationen zur Förderung des Anerkennungsverfahrens finden Sie hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/finanzielle-foerderung.php

Wenn Sie ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen von der albanischen in die deutsche Sprache wünschen, stehe ich Ihnen als kompetenter Übersetzer für Albanisch-Deutsch gerne zur Verfügung. 

Sie erhalten nicht nur eine qualitativ hochwertige Übersetzung Ihrer Ausbildungsunterlagen, sondern ich berate Sie auch gerne hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens beim Bayerischen Landsamt für Pflege. Durch meine langjährige Tätigkeit kenne ich mich bestens aus.

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